Brandschutz ist Chefsache – hier alle Infos.
Brandschutz im Gewerbe: Sicherheit für Mensch und Unternehmen
Jahr für Jahr fällt bundesweit ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro den Flammen zum Opfer. Nach Untersuchungen der Versicherungswirtschaft hat jeder dritte Brand in Industrieunternehmen einen Sachschaden von etwa einer halben Million Euro zur Folge. Ein effektiver Brandschutz im Gewerbe schützt also nicht nur Leben, sondern auch das Unternehmen vor womöglich existenzbedrohenden Schäden. Unternehmer, aber auch Planer, Architekten und Immobilienverwalter, sollten dies bei ihren Planungen stets berücksichtigen.
Regelungen zum gewerblichen Brandschutz
Die betriebliche Sicherheit und damit den Brandschutz im Gewerbe verantwortet der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Das beginnt bereits bei Planung und Errichtung von Firmengebäuden: Für sogenannte Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Krankenhäuser und Industriebauten muss der Bauherr ein Brandschutzkonzept vorlegen, um eine behördliche Baugenehmigung zu erhalten. Das Konzept erstellt zumeist der Architekt oder ein Experte für vorbeugenden Brandschutz. Die Pflicht zum Brandschutzkonzept betrifft bei wesentlichen baulichen Veränderungen auch Bestandsbauten. Nach erfolgreicher Abnahme eines Konzepts zum Brandschutz im Gewerbe finden regelmäßige behördliche Kontrollen zu deren Umsetzung statt.
Will sich ein Betrieb oder eine öffentliche Einrichtung durch eine Versicherung gegen Schäden durch Brände absichern, dient das Brandschutzkonzept dem Versicherungsunternehmen als Risikobewertung, die wiederum Grundlage für die Berechnung der Prämien ist. Die Anforderungen der Versicherer sind dabei oftmals höher als die behördlichen Auflagen.
Eine allgemeine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, gibt es für Unternehmen in Deutschland nicht. Im Baurecht der einzelnen Bundesländer kann eine solche Bestellung aber vorgeschrieben sein, insbesondere für Krankenhäuser sowie größere Verkaufsstätten und Industriebauten. Ihr Elektro-Fachbetrieb berät Sie gern zu dieser Facette des Brandschutzes im Gewerbe.
Die Elektroinstallation als Brandschutz im Gewerbe
Über Deutschland entladen sich im Jahr etwa zwei Millionen Blitze – Brandschutz im Gewerbe umfasst daher auch einen effektiven Blitzschutz. Schäden durch Blitzeinschlag lassen sich nur mithilfe eines stimmigen Überspannungsschutzes erzielen, ein herkömmlicher Blitzableiter reicht dafür nicht aus.
Beim Überspannungsschutz gibt es drei Schutzstufen. Die „Überspannungsschutzeinrichtung Typ 1“ leitet die Energie eines Blitzes zum größten Teil ab. Typ 2 reduziert die verbleibende Spannung noch einmal erheblich, Typ 3 stellt den Überspannungsschutz direkt an der Steckdose dar und schützt so angeschlossene Geräte und Baugruppen.
Ebenso wichtig wie der Schutz gegen Blitzeinschläge ist der gegen Kabelbrände. Ursachen dafür sind beispielsweise lockere Klemmstellen oder geknickte oder gebrochene Gerätekabel, die einen ungewollten Spannungsüberschlag auslösen und so die PVC-Kabel entzünden können. Abhilfe schaffen sogenannte Brandschutzschalter, die den fließenden Strom überwachen und bei einer ungewöhnlichen Abweichung sofort den betroffenen Stromkreislauf abschalten.